Delegierte Verordnung (EU) 2022/2579 der Kommission vom 10. Juni 2022 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Angaben, die ein Unternehmen in seinem Zulassungsantrag gemäß Artikel 8a der genannten Richtlinie zu machen hat
§ 4 Artikel 1
Umfang der erforderlichen Angaben