Auf Basis des Regierungsübereinkommens 2008 und nachfolgender Sozialpartnerverhandlungen von März 2009 bis September 2010 erfolgten zahlreiche bedeutsame Änderungen des Arbeitsverfassungsgesetzes, die ihren Niederschlag in der Novelle 2010, BGBl Nr 101 gefunden haben. In diesem Zusammenhang sind Veränderungen beim aktiven und passiven Wahlalter zum Jugendvertrauensrat mit dem Ziel der Stärkung der Jugendvertretung von besonderer Bedeutung.
