Seit der letzten Auflage dieses Bandes ist das Arbeitsverfassungsgesetz weitere acht Mal geändert worden; das Gesetz ist inzwischen auf neun Teile mit 264 Paragraphen angewachsen. Die in diesem Band kommentierten Bestimmungen waren von diesen Änderungen nur am Rande betroffen. Der Großteil der Novellen zum ArbVG diente der Umsetzung europarechtlicher Regelungen im Rahmen der Europäischen Betriebsverfassung.
