Mit der Neuauflage 2015 fand ein Relaunch des ArbVG-Kommentars statt. „Gründervater“ Josef Cerny hat damals die Herausgeberschaft nach 40 Jahren zurückgelegt, der Kreis der AutorInnen wurde erweitert. Das bewährte Grundkonzept des zitierfähigen Fachkommentars mit hoher Praxisorientierung wurde beibehalten, Änderungen und Anpassungen wurden soweit erforderlich durchgeführt.
