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§ 115 ArbVG - Grundsätze der Mandatsausübung, Verschwiegenheitspflicht (Schneller)

Schneller7. AuflJänner 2026

(1) Das Mandat des Betriebsratsmitgliedes ist ein Ehrenamt, das, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt wird, neben den Berufspflichten auszuüben ist. Für erwachsene Barauslagen gebührt den Mitgliedern des Betriebsrates Ersatz aus dem Betriebsratsfonds.

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