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zu § 70 ArbVG (Radner/Preiss)

Radner/Preiss12. AuflApril 2020

Autonome Geschäftsordnung

 

Der Betriebsrat kann mit Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder eine Geschäftsordnung beschließen. Die Geschäftsordnung kann insbesondere regeln:

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