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zu § 63 ArbVG (Radner/Preiss)

Radner/Preiss12. AuflApril 2020

Fortsetzung der Tätigkeitsdauer

 

Nach Wiederaufnahme eines eingeschränkten oder stillgelegten Betriebes kann die Betriebs(Gruppen)versammlung an Stelle von Neuwahlen die Fortsetzung der Tätigkeit des früheren Betriebsrates bis zur Beendigung seiner ursprünglichen Tätigkeitsdauer beschließen, sofern

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