1. Zum Begriff „Arbeitsverfassung“
Das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ist am 14. Dezember 1973 vom Nationalrat beschlossen worden und am 1. Juli 1974 in Kraft getreten. Sein exakter Gesetzestitel lautet: „Bundesgesetz betreffend die Arbeitsverfassung“.
Das Gesetz bezieht sich also auf die „Arbeitsverfassung“, ohne diesen Begriff zu definieren.