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zu § 27 BRGO Enthebung des Zentralbetriebsrates

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Enthebung des Zentralbetriebsrates

1121
(1) Für eine Beschlussfassung über die Enthebung des Zentralbetriebsrates ist die Anwesenheit von drei Viertel aller Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte und eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. § 26 Abs 1 zweiter

Seite 528

Satz findet keine Anwendung. Die Abstimmung hat mittels Stimmzettels und geheim zu erfolgen.

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