Enthebung des Zentralbetriebsrates
(1) Für eine Beschlussfassung über die Enthebung des Zentralbetriebsrates ist die Anwesenheit von drei Viertel aller Mitglieder der im Unternehmen bestellten Betriebsräte und eine Mehrheit von zwei Drittel der abgegebenen Stimmen erforderlich. § 26 Abs 1 zweiterSeite 528

