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zu § 64a BRWO Errichtung von Zentraljugendvertrauensräten

Lindmayr8. AuflJuni 2015

5. ABSCHNITT
Zentraljugendvertrauensrat

Errichtung von Zentraljugendvertrauensräten

1079
Umfasst ein Unternehmen mindestens zwei Betriebe im Sinne des § 49 Abs 1, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und vom Unternehmen zentral verwaltet werden, so ist ein Zentraljugendvertrauensrat zu wählen. (BGBl 1987/365)

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