Konstituierung, Geschäftsführung, Tätigkeitsdauer
Siehe dazu auch §§ 31a ff BRGO, Rz 1125 ff.
(1) Der Einberufer der Versammlung der Zentralbetriebsratsvorsitzenden hat die gemäß § 88a Abs 4 bekannt gegebenen Delegierten zur konstituierenden Sitzung der Konzernvertretung einzuladen und diese bis zur Wahl des Vorsitzenden der Konzernvertretung zu leiten.Seite 146

