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Exkurs zum aufgehobenen § 89 GenG – Bilanzstrafrecht (Bruckmayer)

Bruckmayer3. AuflMai 2026

Exkurs zum aufgehobenen § 89 GenG – Bilanzstrafrecht

 

§ 163a (1) Wer als Entscheidungsträger (§ 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz – VbVG, BGBl. I Nr. 151/2005) eines in § 163c angeführten Verbandes oder sonst als von einem Entscheidungsträger mit der Informationsdarstellung Beauftragter in

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