Hinweis:
Paragrafenangaben ohne Angabe des Gesetzes beziehen sich auf das Markenschutzgesetz. Gerichtliche Entscheidungen werden mit der Abkürzung des Gerichtes, des Datums, der Geschäftszahl, der Fundstelle(n) und idR einem Schlagwort zitiert. Bei (noch) nicht veröffentlichten Entscheidungen entfällt die Angabe der Fundstelle. Bei patentamtlichen Entscheidungen entfällt die Angabe der Geschäftszahl. Bei Entscheidungen Europäischer Gerichte wird statt der Fundstelle die Nummer der amtlichen Sammlung (Slg) aus dem Jahr der Entscheidung zitiert.

