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Fachkräftestipendium Liste der förderbaren Ausbildungen gemäß § 34b Abs. 3 AMSG GZ: BGS/AMF/0702/9960/2022 Anhang zur AMS-Bundesrichtlinie Fachkräftestipendium (AMF/29-2021) |
Die Gliederung bzw. Auflistung folgt dem „ABC der Berufsbildenden Schulen, Schulische Berufsausbildungen ab 14, Schulen für Berufstätige, Kollegs“. Informationen zu den Ausbildungen (Voraussetzungen, Standorte) sind im SchoolFinder unter www.abc.berufsbildendeschulen.at/schoolfinder (Internetseite des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung) sowie im AMS-Ausbildungskompass unter www.ams.at/ausbildungskompass abrufbar. Es ist zu beachten, dass alle Fördervoraussetzungen der Bundesrichtlinie Fachkräftestipendium zu erfüllen sind, beispielsweise, dass förderbare Ausbildungen mindestens 3 Monate dauern und mindestens 20 Wochenstunden umfassen müssen. Tertiäre Ausbildungen (Studien an Universitäten oder Fachhochschulen) können gemäß § 34b (3) AMSG nicht gefördert werden. |

