Richtlinie des Arbeitsmarktserive zur Freigrenzenerhöhung (§ 36 Abs. 5 AlVG)
Gemäß § 36 Abs. 5 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) 1977 legt das Arbeitsmarktservice Österreich folgende Richtlinien für die Ermittlung der Einkommensanrechnung auf die Notstandshilfe (Freigrenzenerhöhung) fest.

