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1/Arbeitslosmeldung und elektronischer Antrag (Sdoutz/Zechner)

Sdoutz/Zechner18. LfgJuni 2021

Bundesrichtlinie

Arbeitslosfrühmeldung, elektronische Arbeitslosmeldung (§ 17 AlVG) und elektronischer Antrag (§ 46 AlVG)

Gültig ab:

12. 10. 2020

Erstellt von:

SFA

GZ:

BGS/SFA/0502/9736/2020

Nummerierung:

SFA/3-2020

Dokumentation:

Service für Arbeitskräfte

Damit außer Kraft:

BGS/SFA/0502/8979/2010

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