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§ 83 AlVG (Sdoutz/Zechner)

Sdoutz/Zechner15. LfgMärz 2018

§ 83 (1) Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen der Änderung des § 22 Abs. 1 durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2004 bis zum Ende des Jahres 2007 evaluiert werden.

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