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§ 38 AlVG (Krapf/Keul)

Krapf/Keul1. LfgOktober 2005

§ 38 Soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist, sind auf die Notstandshilfe die Bestimmungen des Abschnittes 1 sinngemäß anzuwenden.

738
Abschnitt 3 des AlVG enthält folgende Sonderbestimmungen für die Notstandshilfe, die von den Regelungen betreffend Arbeitslosengeld abweichen:

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