Das Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 (BGBl I Nr 2025/72) hat die anlässlich der Regierungsverhandlungen angekündigten Änderungen bei der zuletzt zunehmend als nicht treffsicher kritisierten Bildungskarenz und Bildungsteilzeit, genauer beim Anspruch auf Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeit, gebracht. Die Leistungen Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld wurden mit Wirksamkeit vom 31. 3. 2025 abgeschafft. Ausnahmen bestehen nur für bereits laufende Vereinbarungen gem §§ 11 und 11a AVRAG sowie für Bildungskarenzen bzw Bildungsteilzeiten, die spätestens am 31. 3. 2025 angetreten wurden. Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzgeber trotz der angespannten Budgetsituation Beschäftigten eine alternative Möglichkeit, idealerweise einen Rechtsanspruch, auf Weiterbildung bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung ermöglichen wird.

