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ANHANG I

3. AuflJuni 2013

IN ARTIKEL 4 ABSATZ 1 GENANNTE PROJEKTE

Raffinerien für Erdöl (ausgenommen Unternehmen, die nur Schmiermittel aus Erdöl herstellen) sowie Anlagen zur Vergasung und zur Verflüssigung von täglich mindestens 500 Tonnen Kohle oder bituminösem Schiefer.

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