Materialien
IA EB zur Nov 2000 (IA/168 A 21. GP NR, zu Anh 1 Z 81)
»Kohlevergasung und -verflüssigung: Im Anhang I der ÄnderungsRL ist für diesen Vorhabenstyp festgelegt: Anlagen zur Vergasung und zur Verflüssigung von täglich mindestens 500 t Kohle oder bituminösem Schiefer. Die Umweltauswirkungen derartiger Anlagen beruhen insbesondere auf Abluftemissionen (Staub etc).«