Materialien
IA EB zur Nov 2000 (IA/168 A 21. GP NR, zu Anh 1 Z 74)
»Der Schwellenwert des Anhanges 1 des UVP-G 1993 wurde unverändert beibehalten, da die Zementproduktion durchwegs in diesem großen Maßstab erfolgt. Für Anlagen in luftbelasteten Gebieten wurde eine Einzelfallprüfung ab einem niedrigeren Schwellenwert vorgesehen, da vor allem Abluftemissionen (Staub, Schwermetalle, NOx, SO2) auftreten können.«