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Z 33 Tiefbohrungen iZm der Wasserversorgung (Bergthaler)

Bergthaler3. AuflJuni 2013

Materialien

Keine eigenen Materialien vorhanden (nur allgemein zu den Z 30-42 im IA zur Novelle 2000; siehe Vorbemerkungen zu den Z 30 bis 42)

Z 33

UVP

UVP im vereinfachten Verfahren

Spalte 1

Spalte 2

Spalte 3

Wasserwirtschaft

 
  

Neuerrichtung von Anlagen für Tiefbohrungen im Zusammenhang mit der Wasserversorgung ab 1000 m Teufe in schutzwürdigen Gebieten der Kategorien A oder C; ausgenommen sind Probe- und Erkundungsbohrungen.

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