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zu § 6. UVP-G 2000 (N. Raschauer)

N. Raschauer3. AuflJuni 2013

§ 6. (1) Die Umweltverträglichkeitserklärung hat folgende Angaben zu enthalten:

Beschreibung des Vorhabens nach Standort, Art und Umfang, insbesondere:Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Vorhabens einschließlich des Bedarfs an Grund und Boden während des Bauens und des Betriebes;

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