vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 12 AMPFG

Kraft/Risak1. AuflAugust 2013

§ 12. (1) § 1 Abs 1 Z 3 und § 6 Abs 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr 142/2000 gelten weiterhin für Rückflüsse gemäß § 52 KGG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte