Das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) ist ein für das staatliche Arbeitsmarktbudget, für die Einhebung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge durch die Sozialversicherungsträger und für die betriebliche Personalpolitik und Personalverrechnung höchst bedeutsames Gesetzeswerk. Seit dem Inkrafttreten der Stammfassung (1. 1. 1995) wurde das AMPFG mehr als 40-mal novelliert. Es enthält Bestimmungen zur Höhe, Berechnung, Abfuhr und Eintreibung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge, zu deren Verminderung bei geringem Einkommen und zu der seit 1. 1. 2013 geltenden Auflösungsabgabe.

