vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 382. (Flora)

Flora2. AuflApril 2020

§ 382.

 

Die Gebühren der Organe der Kriminalpolizei für die Anfertigung von Kopien für Zwecke der Akteneinsicht, Zustellungen, Ladungen, Bewachung oder Beförderung des Beschuldigten oder anderer Per

Seite 399

sonen werden durch besondere bundesgesetzliche Bestimmungen geregelt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte