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zu § 135. (Venier)

Venier2. AuflApril 2022

Ermittlungsmaßnahmen, geheime

(1) Beschlagnahme von Briefen ist zulässig, wenn sie zur Aufklärung einer vorsätzlich begangenen Straftat, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, erforderlich ist.

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