vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 263 BAO (Althuber)

Althuber1. AuflDezember 2015

§ 263. (1) Ist in der Beschwerdevorentscheidung die Bescheidbeschwerde

weder als unzulässig oder als nicht rechtzeitig eingebracht zurückzuweisen (§ 260) nochals zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte