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zu § 71–75. BAO (Unger)

Unger1. AuflDezember 2015

§ 71. (aufgehoben, BGBl I 2010/9, ab 1. 7. 2010)

Die aufgehobenen Bestimmungen wurden, soweit sie von praktischer Bedeutung waren, in das AVOG 2010, insbesondere dessen §§ 3 bis 6, überführt.

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