Durch die Erlassung der VRL hat die EU die Liberalisierung innerhalb des Gemeinschaftsgebiets weiter vorangetrieben. Den europarechtlichen Vorgaben in Bezug auf grenzüberschreitende Verschmelzungen wurden seitens des österreichischen Gesetzgebers durch die Umsetzung der VRL im Rahmen des EU-VerschG weitestgehend Rechnung getragen und somit grenzüberschreitende Verschmelzungen sowohl aus gesellschaftsrechtlicher als auch steuerrechtlicher Sicht auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt.

