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Vorbemerkungen

Laimer2. AuflDezember 2012

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Arbeitnehmer-Mitbestimmung:11Vgl zu den Hauptgesichtspunkten des Entwurfs auch den Allgemeinen Teil der ErläutRV 214 BlgNR 23. GP . Der überwiegende Teil des Art 16 VRL regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Fall grenzüberschreitender Verschmelzungen. Die übrigen Bestimmungen der VRL regeln die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen grenzüberschreitender Verschmelzungen; diese Bestimmungen wurden im Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2007 (GesRÄG 2007)22Kundgemacht am 24. 10. 2007 in BGBl I 2007/72. erlassen.33Während für den Ministerialentwurf zum GesRÄG 2007 der BMJ verantwortlich zeichnete, fiel die Zuständigkeit für den Ministerialentwurf zur Umsetzung des Art 16 VRL über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in die Zuständigkeit des BMWA.

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