Arbeitnehmer-Mitbestimmung:1 Der überwiegende Teil des Art 16 VRL regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Fall grenzüberschreitender Verschmelzungen. Die übrigen Bestimmungen der VRL regeln die gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen grenzüberschreitender Verschmelzungen; diese Bestimmungen wurden im Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2007 (GesRÄG 2007)2 erlassen.3

