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zu § 76 EStG:

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Verordnung, mit der Daten, die in ein Lohnkonto einzutragen sind, sowie Erleichterungen bei der Lohnkontenführung ab 2006 festgelegt werden

Verordnung des BMF, BGBl II 2005/256 idF BGBl II 2011/92

Aufgrund § 76 Abs 2 EStG wird verordnet:

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