vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 26 Z 4 EStG:

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Verordnung der Bundesregierung, BGBl II 2001/434

Aufgrund des § 25c Abs 1 der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl Nr 133, zuletzt geändert durch BGBl I 2001/87, wird verordnet:

Die Reisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland werden wie folgt festgesetzt:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!