Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden
Verordnung des BMF, BGBl 1990/55
Aufgrund des § 17 EStG wird verordnet:
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes bei nichtbuchführenden Gewerbetreibenden
Verordnung des BMF, BGBl 1990/55
Aufgrund des § 17 EStG wird verordnet:
