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zu § 100 EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

(1) Die Abzugsteuer gemäß § 99 beträgt 20 %, bei Einkünften gemäß § 99 Abs 1 Z 6 und 7 jedoch 25 %. In den Fällen des § 99 Abs 2 Z 2 beträgt die Abzugsteuer 35 %, wenn der Steuerpflichtige eine natürliche Person ist, sonst 25 %. (BGBl I 2003/80, BGBl I 2007/24, BGBl I 2010/111 - ab 1. 4 2012 - siehe § 124b Z 184)

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