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zu § 42 EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Siehe LStR, Rz 915-917, und EStR, Rz 7534-7548.

 

(1) Der unbeschränkt Steuerpflichtige hat eine Steuererklärung für das abgelaufene Kalenderjahr (Veranlagungszeitraum) abzugeben, wenn

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