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zu § 36 EStG

Sadlo/Renner13. AuflDezember 2012

Siehe EStR, Rz 7269-7272.

 

(1) Sind im Einkommen eines Steuerpflichtigen aus einem Schulderlass resultierende Gewinne enthalten, hat die Steuerfestsetzung in den Fällen des Abs 2 nach Maßgabe des Abs 3 zu erfolgen.

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