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TP12 EINVERLEIBUNGSBEWILLIGUNGEN

Arnold/Arnold9. AuflAugust 2011

(1) Einverleibungsbewilligungen der Verpflichteten in abgesonderten Ausfertigungen vom ersten Bogen feste Gebühr .............................. S 600,-.

(2) Ist die Einverleibungsbewilligung zugleich als Hypothekarvertrag zu betrachten, weil in der Urkunde über das Hauptgeschäft eine Hypothek nicht eingeräumt wurde, so unterliegt sie der Gebühr für Hypothekarverträge.

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