vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 221 ABGB

Fucik1. AuflFebruar 2013

§ 221. Der gesetzliche Vertreter bedarf für Anlegungen des Vermögens eines minderjährigen Kindes keiner Genehmigung, wenn die Anlegung zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört.

Inkrafttreten mit 1.2.2013 (§ 1503 Z 1 ABGB)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte