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4. Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter

Thiele2. AuflOktober 2012

Erlass des BMF, GZ BMF-010103/0189-VI/2011 vom 16. 12. 2011 Richtlinien zur Zuständigkeit der Finanzämter gültig ab 16. 12. 2011

7. Weitere Abgaben

7.35. Spielbankabgabe (§ 28 Glücksspielgesetz)

Die Erhebung der Spielbankabgabe obliegt für das gesamte Bundesgebiet dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (nach § 19 Abs. 2 Z 6 AVOG 2010).

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