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Werbeabgabegesetz: Praxiskommentar, Thiele
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Glücksspielgesetz
Thiele
2. Aufl
Oktober 2012
(Auszug)
Konzessionsabgabe
GSpG
Thiele
in
Thiele
(Hrsg), Werbeabgabegesetz
2
(2012) Glücksspielgesetz Rz 247
247
GSpG
§ 17.
(1) Der Konzessionär hat für die Überlassung des Rechts zur Durchführung der Glücksspiele eine Konzessionsabgabe zu entrichten.
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