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EU-Richtlinie über (irreführende und vergleichende) Werbung355355Konsolidierte Fassung abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do ? uri=CONSLEG:1992L0012:20041224:DE:PDF (12. 10. 2012).

Thiele2. AuflOktober 2012

konsolidierte Fassung (Auszug)

Artikel 1

205
Zweck dieser Richtlinie ist der Schutz der Verbraucher, der Personen, die einen Handel oder ein Gewerbe betreiben oder ein Handwerk oder einen freien Beruf ausüben, sowie der Interessen der Allgemeinheit gegen irreführende Werbung und deren unlautere Auswirkungen und die Festlegung der Bedingungen für zulässige vergleichende Werbung.

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