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IV. KESt-Erstattung Mutter-Tochtergesellschaften

1. AuflMai 2011

Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Einbehaltung von Kapitalertragsteuer und deren Erstattung bei Mutter- und Tochtergesellschaften im Sinne der Mutter-Tochter-Richtlinie (BGBl 65/1995)

Auf Grund des § 94a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988, wird verordnet:

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