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zu § 17 KStG Prämienrückerstattungen (Gewinnbeteiligungen)

Bieber/Pumpler1. AuflMai 2011

§ 17. (1) Für erfolgsabhängige Prämienrückerstattungen (Gewinnbeteiligungen), die auf Grund des Ergebnisses des direkten Versicherungsgeschäftes im Eigenbehalt gewährt werden, gilt folgendes:

Prämienrückerstattungen (Gewinnbeteiligungen) im Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherungsgeschäft mit Prämienrückgewähr sind abzugsfähig.

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