vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 48r–48y VBG

Ziehensack36. LfgSeptember 2024

ABSCHNITT IIb
Sonderbestimmungen für Vertragsbedienstete
des Schulqualitätsmanagements

 

§ 48r (1) Dieser Abschnitt ist auf Vertragsbedienstete des Schulqualitätsmanagements anzuwenden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte