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§ 29f VBG

Ziehensack36. LfgSeptember 2024

§ 29f (1) Der Vertragsbedienstete hat – unbeschadet des § 29a – Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn er aus einem der folgenden Gründe nachweislich an der Dienstleistung verhindert ist:

wegen der notwendigen Pflege einer oder eines erkrankten oder verunglückten nahen Angehörigen oder einer im gemeinsamen Haushalt lebenden erkrankten oder verunglückten Person oder

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