vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 25 VBG

Ziehensack26. LfgJänner 2017

§ 25 (1) Dem Vertragsbediensteten kann auf Ansuchen ein Vorschuss bis zur Höhe von höchstens 7 300 € gewährt werden, wenn er

unverschuldet in Notlage geraten ist odersonst berücksichtigungswürdige Gründe vorliegen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte