Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II
§ 13 Die in der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl Nr 333, geregelten Ernennungserfordernisse für die Beamten in handwerklicher Verwendung gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II.