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zu § 13 VBG

Ziehensack14. LfgOktober 2010

Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II

 

§ 13 Die in der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl Nr 333, geregelten Ernennungserfordernisse für die Beamten in handwerklicher Verwendung gelten als Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Einreihung in die Entlohnungsgruppen des Entlohnungsschemas II.

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