Produktionslinien
Die Ziffern 48 bis 57 betreffen einerseits die Errichtung oder Änderung von Anlagen, die nur über eine oder mehrere getrennte Produktionslinien verfügen, sowie andererseits die Änderung von bestehenden Anlagen, die Teil eines integrierten chemischen Werks sind und deren Produktionskapazität dadurch erweitert wird (UVP-Rs 166).
